Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die IBB Solutions, Akazienstr. 23, 74924 Neckarbischofsheim, ("Anbieter") erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB) haben diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.
    2. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde vom Anbieter schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, den Inhalt des bestehenden Vertrages einschließlich dieser AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
  2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht
    1. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in schriftlicher Form an den Anbieter oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.
    2. Widerrufsrecht des Kunden nach § 312d BGB:
      Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

      IBB Solutions
      Akazienstr. 23
      74924 Neckarbischofsheim
      Telefax: 07263 604091

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren.
      Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung (z.B. Account-Einrichtung und -freischaltung) begonnen hat.
    3. Europäische Streitbeilegungsplattform
      Wir nehmen verpflichtend an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstelle teil: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de.
      Es kann ebenso eine Streitschlichtung über die Plattform der EU für Online-Streitschlichtung beantragt werden.
  3. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Online Vereinsmanagementsystem zur Verfügung, der die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, unter dem Punkt Dokumentation auf der Seite www.mgvo.de zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung enthaltenen Funktionen enthält. Das Vereinsmanagementsystem besteht aus den Kernfunktionen Mitgliederverwaltung, Erstellen von Statistiken und Auswertungslisten, Führen von Finanz- und Arbeitszeitkonten der Mitglieder, Dokumentenverwaltung, Veranstaltungsmanagement, Betreuerabrechnung, Im- und Export von Mitgliederdaten, sowie Massenexport von Dokumenten aus der Dokumentenverwaltung.
    2. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
    3. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
    4. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
  4. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung
    1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Kalendermonat.
    2. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um einen Monat, wenn er im laufenden Monat ungekündigt bleibt.
    3. Nach Ablauf eines gekündigten Vertragsverhältnisses ist der Anbieter berechtigt, verbrauchsbedingte Kosten noch per Lastschrift einzuziehen. Eine Kündigung des Lastschrifteinzugsverfahrens seitens des Kunden hat somit erst nach Begleichung der während der Vertragslaufzeit entstandenen Kosten Gültigkeit.
    4. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn entweder der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt oder trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt.
    5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. In dem System vorhandene Daten können nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgte, gelöscht werden.
    7. Sollte der Anbieter gezwungen werden das Angebot einzustellen, wird nach erfolgter Ankündigung das Angebot mindestens noch sechs Monate aufrecht erhalten, so dass alle Kunden ausreichend Zeit haben ihre Daten zu sichern bzw. exportieren.
  5. Allgemeine Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
    2. Der Kunde verpflichtet sich gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu agieren, insbesondere den Datenschutz zu wahren und alle selbst verwalteten Benutzer, die auf personenbezogene Daten Zugriff haben, auf das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG hin zu verpflichten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Änderungen an diesen Daten dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Änderungen bzgl. der Vertretungsberechtigung des Kunden sind ebenso anzuzeigen. Dieser Pflicht ist genüge getan, wenn die geforderten Daten im System unter "Abrechnungsdaten ändern" eingetragen werden.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  6. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung
    1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte ergibt sich aus den Preisen, die aus der Preisliste hervor gehen und der Nutzungsvermessung. Die Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich online. Die Rechnung wird dem Kunden als Anhang an ein E-Mail gesendet. Auf Anfrage kann eine Rechnung schriftlich oder erneut per Mail versendet werden. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür pro Rechnung 1,80 € zu berechnen.
    3. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde dem Anbieter in diesen Fällen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu bezahlen.
    4. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens zwei Wochen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern (Accountsperre), wenn diese Maßnahme eine Woche zuvor per Nachricht an die vom Kunden hinterlegte E-Mail Adresse angekündigt wurde. Angebotene, kostenpflichtige Dienstleitungen, die über Dritte erbracht werden, wie die Versendung von SMS, können zur Begrenzung des eigenen Schadens bereits unmittelbar nach Feststellung des Zahlungsverzugs gesperrt werden.
    5. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens vier Wochen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen. Trotz Sperrung des Accounts (Systemzugang) werden die monatliche Beitragsermittlung, sowie die Erstellung der Lastschriften durchgeführt, um die Liquidität des Kunden nicht zu gefährden.
    6. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
    7. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
  7. Leistungspflichten des Anbieters
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden ein Vereinsmanagementsystems mit den unter "Vertragsgegenstand" genannten Kernfunktionen zur Verfügung.
    2. Der Anbieter gewährleistet die gleiche Erreichbarkeit des Systems wie der Betreiber des Webservers Hetzner von derzeit 99,45% im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.
    3. Der Anbieter verpflichtet sich, nach bestem Wissen die Daten des Kunden zu schützen und alle ihm gegebenen Maßnahmen auszuschöpfen, um dies zu gewährleisten.
  8. Leistungsstörungen
    1. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde außerordentliches Kündigungsrecht.
  9. Haftung des Anbieters
    1. Für Schäden haftet der Anbieter nur dann, wenn er oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von des Anbieters oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung des Anbieters auf den Schaden beschränkt, der für ihn bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
    2. Die Haftung des Anbieters wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  10. Datensicherheit und -schutz
    1. Siehe Datenschutzerklärung
    2. Jedem Kunden wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach EU-DSGVO angeboten, der bilateral geschlossen werden kann.
  11. Gerichtstand, anwendbares Recht
    1. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Neckarbischofsheim, Baden-Württemberg. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
    2. Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Volljährigkeit, Salvatorische Klausel
    1. Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit seine Gegenforderungen unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem gleichen Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.
    2. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
    3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
    4. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.